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Kunstgeld

Kinder und Jugendliche für Kunst und Kultur zu begeistern und sie mit künstlerischen Möglichkeiten und der Kulturlandschaft Thüringens vertraut zu machen, das sind die Ziele der Maßnahme "Kulturagent*innen Thüringen“. Ein zentraler Bestandteil der Maßnahme sind daher die künstlerischen Projekte, die Schulen gemeinsam mit den Kulturagent*innen, den Kulturinstitutionen und Künstler*innen entwickeln. Zur Umsetzung der künstlerisch-kulturellen Vorhaben können die beteiligten Schulen jedes Jahr sogenanntes „Kunstgeld“ beantragen.

Künstlerisch-kulturelle Vorhaben umfassen u.a. die Bereiche Bildende Kunst, Skulptur und Installation, Film, Tanz und Theater, Orchester-, Chor und Bandmusik, Museumsarbeit, Literatur und Medien und vieles mehr. Gemeinsam mit zahlreichen Thüringer Kulturpartnern entwickeln die Schulen Projektwochen, Workshops oder mit dem Unterricht verbundene Projekte, die sowohl in der Schule als auch in Museen, Theatern, Opernhäusern, Galerien, Bibliotheken, Musikschulen, Jugendkunstschulen oder Kulturzentren stattfinden können.

Für die entwickelten Ideen können alle allgemein bildenden Schulen bei uns Kunstgeld von bis zu 2.000 Euro pro Schuljahr beantragen. Alle nötigen Informationen zum Antragsverfahren, Fristen und den Kunstgeldkriterien erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Vom Antrag zur Abrechnung

Achtung:
Die erste Antragsfrist für das Schuljahr 2024/2025 endet bereits am 01.07.2024.

Antragsfristen (je Schuljahr)
1. Frist: Kunstgeldantrag einzureichen bis 01.07.
2. Frist: Kunstgeldantrag einzureichen bis 15.10.
3. Frist: Kunstgeldantrag einzureichen bis 15.01.
4. Frist: Kunstgeldantrag einzureichen bis 15.04.
 
Kunstgeld-Kriterien

Grundsätze und Kriterien für die Förderung von Kunstgeldprojekten der allgemeinbildenden Schulen in Thüringen

Beantragung und Entscheidung

  • Das Kunstgeld wird ausschließlich von Thüringer allgemeinbildenden Schulen bei der LKJ beantragt.
  • Die Entscheidung über Bewilligung/Ablehnung der Kunstgeldanträge erfolgt durch ein Kunstgeldgremium.
  • Die LKJ teilt der Schule die Entscheidung mit.

Hinweise zu den Kunstgeldvorhaben

  • Die Schulen können Kunstgeld für künstlerisch-kulturelle Vorhaben beantragen, welche sie mit Thüringer Kultureinrichtungen und/oder in Thüringen tätigen Kulturschaffenden durchführen.
  • Das Kunstgeld dient der Förderung von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen im schulischen Kontext. Sie können in der Schule und an außerschulischen Lernorten stattfinden.
  • Im Mittelpunkt der Vorhaben steht die Auseinandersetzung mit Inhalten der Lern- und Lebenswelt der Schüler*innen anhand von künstlerischen Mitteln. Die Lernenden sollen aktiv an der Gestaltung der Vorhaben beteiligt sein und in künstlerischen Prozessen mitwirken.
  • Durch die Kunstgeldvorhaben der Schulen sollen Schüler*innen Chancen zur Partizipation an künstlerisch-kulturellen Bildungsangeboten erhalten. Der Lebensweltbezug, die Gemeinschaftsbildung und die individuelle Förderung sollen gestärkt werden.
  • Insbesondere sollen Kooperationen von Schulen mit Thüringer Kultureinrichtungen, Kunst- und Kulturschaffenden sowie deren Verstetigung gefördert und die regionale Kulturvernetzung der Schulen gestärkt werden. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren lokalen Institutionen und Akteur*innen, zum Beispiel der Kommunen, ist erwünscht.
  • Kunstgeldvorhaben können grundsätzlich alle Sparten umfassen und sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. Der Unterricht wird dadurch nicht ersetzt.
  • Kunstgeldvorhaben dienen unter anderem der Stärkung der kulturellen Bildung in den Schulen als Querschnittsaufgabe und dem Ausgleich regionaler und sozialer Benachteiligungen in diesem Bereich.

 Umfang und Einsatz der Mittel

  • Mit dem Kunstgeld können in der Regel
    - Honorare von 40 € pro Stunde und Fahrkosten bis 0,35 €/km für die Kunst- und Kulturschaffenden,
    - projektbezogene Sachmittel und
    - projektbezogene Fahrkosten zu den Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Eintrittsgelder für die Schüler*innen gefördert werden.
  • Die Doppelförderung von Projekten ist auszuschließen. Verantwortlich dafür ist die Schulleitung der beantragenden Schule.
  • Die Höhe des Kunstgeldes für die einzelne Schule ist auf insgesamt 2000 € pro Schuljahr begrenzt.
  • Die Mittel sind sparsam und wirtschaftlich innerhalb von zwei Monaten zu verwenden.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Hier können Sie die Dokumente als PDF downloaden:

Bitte speichern Sie die Dokumente auf Ihrem PC ab. Ein Ausfüllen im Browser kann zu Fehlern im Dokument führen.

Wichtig:

Das Kunstgeld wird erst nach Eingang einer Mittelanforderung des jeweils notwendigen Betrags an Sie überwiesen.

Bitte fordern Sie die Mittel nur und erst dann an, wenn absehbar ist, dass Sie die Mittel für Ausgaben innerhalb der nächsten zwei Monate benötigen (eine Mittelverwendungsfrist von zwei Monaten ist dringend einzuhalten).



 
Landesbüro der Kulturagent*innen Thüringen

Anger 10
99084 Erfurt

Tel. 0361 - 66 38 22 25
Mail. kulturagenten[at]lkj-thueringen.de