Finanzielle Unterstützung

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zur finanziellen Unterstützung für Freiwillige zusammengefasst. Ausführliche und umfangreiche Informationen nach Schlagwörtern sortiert findest du in der Übersicht Wichtig zu wissen!.

Arbeitslosengeld II / Bürgergeld

Wenn du Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommst, kannst du einen Freiwilligendienst machen. Das Taschengeld bekommst du zusätzlich zu deinem ALG II.

Das Taschengeld wird auf das ALG II angerechnet. Vom Taschengeld sind 250 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahme“. Das bedeutet, dass du 250 Euro behalten darfst.
Wenn du ALG II bekommst, musst du während deines Freiwilligendienstes keine weitere Arbeit aufnehmen.

Ab Juli 2023 wird beim Bürgergeld das Taschengeld für Freiwillige unter 25 Jahren nicht mehr als Einkommen angerechnet wird. Somit wirkt sich das Taschengeld nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus. Bis Juni 2023 gilt für Freiwillige jeden Alters und danach weiter für Freiwillige ab 25 Jahren, dass nur 250 Euro des Taschengeldes anrechnungsfrei sind.

ALG I nach dem Freiwilligendienst

Für alle Freiwilligen werden während ihres Dienstes jeden Monat Beiträge zur Arbeitslosenförderung bezahlt. Wenn du zwölf Monate lang einen Freiwilligendienst gemacht hast, hast du danach sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wie viel Geld das ist, hängt von der Höhe deines Taschengeldes ab. Wenn du vor dem Freiwilligendienst eine Arbeit ausgeübt hast und dein Gehalt dort höher war als das Taschengeld, dann bekommst du auch mehr ALG I.

Damit du nach deinem Freiwilligendienst Anspruch auf ALG I hast, musst du außerdem noch die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: 1) Du stehst nicht in einem Beschäftigungsverhältnis. 2) Du bist bemüht, diesen „beschäftigungslosen Zustand“ zu beenden. 3) Du stehst der Agentur für Arbeit für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung.

Wenn du nach dem Freiwilligendienst ALG I bekommen willst, musst du dich 3 Monate vor Ende des Freiwilligendienstes arbeitssuchend melden. Gleich am ersten Tag nach dem Freiwilligendienst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und einen Antrag auf ALG I stellen.

Ausweis für Freiwillige

Du erhältst einen Freiwilligenausweis, mit dem du bei verschiedenen Stellen Preis-Rabatte bekommen kannst. Zum Beispiel bei Bus- und Bahnfahrkarten oder beim Eintritt ins Kino oder ins Museum.

Azubi-Ticket Thüringen

Mit dem Azubi-Ticket Thüringen können Auszubildende und Freiwilligendienstleistende rund um die Uhr in nahezu ganz Thüringen Zug, Bus und Straßenbahn fahren – so oft sie wollen und wann sie wollen. Dies gilt für den Thüringer Eisenbahnverkehr, für sämtliche Busse und Straßenbahnen im VMT-Gebiet und für fast alle ÖPNV-Angebote der Landkreise und Städte außerhalb des VMT (außer Landkreis Greiz). Das Ticket gilt nicht nur auf dem Weg vom Wohnort zur Einsatzstelle, sondern auch in der Freizeit.

Das Ticket kostet die Freiwilligendienstleistenden monatlich 60 Euro (Stand Januar 2023) und ist im Abo mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhältlich. Weitere Infos findest du hier. Bei der Deutschen Bahn kann das Azubi-Ticket Thüringen direkt online unter Azubi-Ticket Thüringen beantragt werden.

Deutschlandticket

Ab 1. Mai 2023 soll es das Deutschlandticket geben. Das Deutschlandticket soll 49 Euro pro Monat kosten und deutschlandweit zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Es soll als personengebundenes Abonnement ausgegeben werden, das heißt, es muss für mehrere Monate gekauft werden und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Vorverkauf startet voraussichtlich am 3. April 2023.

Kindergeld

Wenn du bisher einen Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge oder kinderbezogene Leistungen hattest, bekommst du diese Leistungen auch im Freiwilligendienst gezahlt. Das ist genauso wie bei Schul- oder Berufsausbildungen und gilt bis zum Alter von 25 Jahren.

Nebenjob

Wenn du neben der Arbeit in der Einsatzstelle noch Zeit hast und mehr Geld benötigst, kannst du auch in Absprache mit der Einsatzstelle einen Nebenjob haben. Du musst jedoch beachten, dass du pro Woche nur insgesamt 48 Stunden arbeiten darfst (Arbeitsschutzgesetz). Außerdem darf es max. eine 520 €-Beschäftigung sein, also einen sog. Minijob. Da der Freiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, musst du Steuern bezahlen, wenn du mehr als 520 € im Monat dazu verdienst.

Bevor Freiwillige noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen und das entsprechende Formular zur Nebentätigkeit ausfüllen.

Sozialleistungen

Für viele Freiwillige reicht das Taschengeld nicht zum Leben. Freiwillige können aber sogenannte „Sozialleistungen“ beantragen. Das ist Geld, das der Staat auszahlt.

In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen zusammengestellt: Wohngeld während des Freiwilligendienstes, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Kindergeld, Waisen- und Halbwaisenrente, Elterlicher Unterhalt, Arbeitslosengeld I (nach dem Freiwilligendienst).

Waisenrente

Wenn du schon vor deinem Freiwilligendienst Waisenrente bekommen hast, bekommst du das Geld auch in der Zeit vom Freiwilligendienst. Du musst allerdings bei deiner Rentenkasse fragen, ob das Taschengeld vom Freiwilligendienst auf die Rente angerechnet wird.

Wenn du deine Waisenrente aus einer nicht gesetzlichen Rentenversicherung bekommen hast, musst du vor deinem Freiwilligendienst bei deiner Versicherung fragen, ob du das Geld beim Freiwilligendienst weiterbekommst.
Alles, was hier geschrieben steht, gilt auch für die Halbwaisenrente.

Wohngeld

Wohngeld ist eine Unterstützung für Menschen, die nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sie bekommen etwas Geld für die Miete. Wieviel Geld, hängt davon ab, wieviel Geld die Person hat und wieviel Miete sie bezahlt.

Du kannst Wohngeld nur für den Hauptwohnsitz bekommen und wenn du dort allein oder in einer WG wohnst. Du kannst kein Wohngeld bekommen, wenn du bei deinen Eltern wohnst. Du kannst Wohngeld bei der Wohngeldbehörde in deiner Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde entscheidet, ob sie Wohngeld bezahlt. Es gibt kein Recht auf Wohngeld.


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gefördert durch:

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