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Finanzielle Unterstützung

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zur finanziellen Unterstützung für Freiwillige zusammengefasst. Ausführliche und umfangreiche Informationen nach Schlagwörtern sortiert findest du in der Übersicht Wichtig zu wissen!.

ALG I nach dem Freiwilligendienst

Für alle Freiwilligen werden während ihres Dienstes jeden Monat Beiträge zur Arbeitslosenförderung bezahlt. Wenn du zwölf Monate lang einen Freiwilligendienst gemacht hast, hast du danach sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wie viel Geld das ist, hängt von der Höhe deines Taschengeldes ab. Wenn du vor dem Freiwilligendienst eine Arbeit ausgeübt hast und dein Gehalt dort höher war als das Taschengeld, dann bekommst du auch mehr ALG I.

Damit du nach deinem Freiwilligendienst Anspruch auf ALG I hast, musst du außerdem noch die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: 1) Du stehst nicht in einem Beschäftigungsverhältnis. 2) Du bist bemüht, diesen „beschäftigungslosen Zustand“ zu beenden. 3) Du stehst der Agentur für Arbeit für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung.

Wenn du nach dem Freiwilligendienst ALG I bekommen willst, musst du dich 3 Monate vor Ende des Freiwilligendienstes arbeitssuchend melden. Gleich am ersten Tag nach dem Freiwilligendienst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und einen Antrag auf ALG I stellen.

Mehr Informationen findest du in unserem Merkblatt zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst.

Ausweis für Freiwillige

Du erhältst einen Freiwilligenausweis, mit dem du bei verschiedenen Stellen Preis-Rabatte bekommen kannst. Zum Beispiel bei Bus- und Bahnfahrkarten oder beim Eintritt ins Kino oder ins Museum.

Bürgergeld

Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du einen Freiwilligendienst machen. Das Bürgergeld wird in der Regel abhängig von den Einkünften der Eltern gezahlt. Das Taschengeld wird für Freiwillige unter 25 Jahren nicht als Einkommen angerechnet. Somit wirkt sich das Taschengeld nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus.

Mehr Informationen findest du in unserem Merkblatt zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst.

Deutschlandticket

Ab 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket. Es kostet 49 Euro pro Monat und du kannst damit deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen (Regionalzug, Bus, Straßenbahn). Das Ticket wird als Abonnement (kurz: Abo) verkauft, das heißt, es wird jeden Monat automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird. Du kannst das Ticket immer bis zum 10. des Vormonats kündigen. Es ist auch möglich, das Abo pausieren zu lassen und damit das Ticket für einen Monat oder mehrere Monate nicht zu bezahlen. 

Elterlicher Unterhalt

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder finanziell zu versorgen. Das müssen sie auch dann tun, wenn die Kinder nicht mehr bei den Eltern wohnen. Die Kinder haben dann Anspruch auf Geld, den sogenannten „Unterhalt“.

Bei volljährigen Kindern trifft das in der Regel aber nur zu, wenn sie noch in der Ausbildung sind. Rechtlich gesehen sind Ihre Eltern während eines Freiwilligendienstes nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Im Streitfall müsste am Ende ein Gericht entscheiden. Es gibt allerdings schon verschiedene Gerichtsurteile, die einen Unterhaltsanspruch befürworten.

Mehr Informationen findest du in unserem Merkblatt zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst.

Kindergeld

Wenn du bisher einen Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge oder kinderbezogene Leistungen hattest, bekommst du diese Leistungen auch im Freiwilligendienst gezahlt. Das ist genauso wie bei Schul- oder Berufsausbildungen und gilt bis zum Alter von 25 Jahren.

Mehr Informationen findest du in unserem Merkblatt zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst.

Nebenjob

Wenn du neben der Arbeit in der Einsatzstelle noch Zeit hast und mehr Geld benötigst, kannst du auch in Absprache mit der Einsatzstelle einen Nebenjob haben. Du musst jedoch beachten, dass du pro Woche nur insgesamt 48 Stunden arbeiten darfst (Arbeitsschutzgesetz). Außerdem darf es max. eine 538 €-Beschäftigung sein, also einen sog. Minijob. Da der Freiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, musst du Steuern bezahlen, wenn du mehr als 538 € im Monat dazu verdienst.

Bevor Freiwillige noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen und das entsprechende Formular zur Nebentätigkeit ausfüllen.

Waisenrente

Wenn du schon vor deinem Freiwilligendienst Waisenrente bekommen hast, bekommst du das Geld auch in der Zeit vom Freiwilligendienst. Du musst allerdings bei deiner Rentenkasse fragen, ob das Taschengeld vom Freiwilligendienst auf die Rente angerechnet wird.

Wenn du deine Waisenrente aus einer nicht gesetzlichen Rentenversicherung bekommen hast, musst du vor deinem Freiwilligendienst bei deiner Versicherung fragen, ob du das Geld beim Freiwilligendienst weiterbekommst.
Alles, was hier geschrieben steht, gilt auch für die Halbwaisenrente.

Mehr Informationen findest du in unserem Merkblatt zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst.

Wohngeld

Wohngeld ist eine Unterstützung für Menschen, die nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sie bekommen etwas Geld für die Miete. Wieviel Geld, hängt davon ab, wieviel Geld die Person hat und wieviel Miete sie bezahlt.

Du kannst Wohngeld nur für den Hauptwohnsitz bekommen und wenn du dort allein oder in einer WG wohnst. Du kannst kein Wohngeld bekommen, wenn du bei deinen Eltern wohnst. Du kannst Wohngeld bei der Wohngeldbehörde in deiner Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde entscheidet, ob sie Wohngeld bezahlt. Es gibt kein Recht auf Wohngeld.

Mehr Informationen findest du in unserem Merkblatt zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst.


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