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Was wird gefördert?

Alle Ausgaben, die für die Durchführung einer Maßnahme notwendig sind:

100%-Förderung aller zuwendungsfähigen Ausgaben, von jeden Bündnispartner müssen angemessene Eigenleistungen eingebracht werden,
Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, o. ä.),
Honorare für pädagogische und künstlerische Fachkräfte, jedoch keine Personalausgaben für Festangestellte,
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Unterstützer*innen,
Verpflegungsausgaben,
Verwaltungspauschale (5 % der Zuwendungssumme nach Abschluss des Projekts).
Bitte Details der verschiedenen Programmpartner beachten!