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Bildungstage

Zusätzlich zu den Bildungsseminaren kannst du dich im Rahmen von Bildungstagen weiterbilden. Als Bildungstage zählen: Workshops, Kurse, Fortbildungen, Fachtagungen, Hospitationen, Exkursionen etc.

Im Laufe des Freiwilligendienstes musst du mindestens 2 Bildungstage absolvieren. Für diese Zeit wirst du von der Arbeit in der Einsatzstelle freigestellt. Wenn du an einem Bildungsangebot teilgenomen hast, das die Dauer von 2 Tagen überschreiten, gelten die Tage als absolviert und du kannst keine weiteren Bildungstage abrechnen.

Freiwillige im BFD können am 2. Bildungsseminar der LKJ Thüringen teilnehmen, um ihre Bildungstage zu absolvieren. In diesem Fall können BFD-Freiwillige keine weiteren Bildungstage in Form von Workshops oder Hospitationen machen.

In unserem monatlichen Rundschreiben informieren wir dich über aktuelle Bildungsangebote. Um euch bei der Suche nach passenden Bildungstagen zu unterstützen, haben wir eine praktische Übersicht von verschiedenen Bildungsangeboten aus ganz Thüringen für euch zusammengestellt. 

Du musst deine Bildungstage bis zum 31.03. absolvieren und in Form einer Teilnahmebescheinigung bestätigen lassen.

Als Budget stehen dir 200 € für Reisekosten, Teilnahmegebühr, Unterkunft, Verpflegung oder ähnliches zur Verfügung.

Die Bildungstage müssen individuell mit der LKJ Thüringen e.V. per Mail oder per Telefon abgestimmt werden!

Zusätzlich bieten wir auch einen Beratungstermin für alle von euch an, die noch Unterstützung oder eventuell auch nur einen kurzen Austausch zum Thema Bildungstage brauchen: Montag, 12.02.2024 von 14 bis 16 Uhr (digital). Die Zugangsdaten erhaltet ihr mit dem Freiwilligenrundschreiben im Februar.

Kriterien für Bildungstage
  • pro Bildungstag 6-8 Zeitstunden
  • aktive Teilnahme
  • Bildungscharakter steht im Vordergrund
  • findet in Thüringen statt
  • Teilnahmebescheinigung

Als Nachweis für deine Teilnahme reichst du eine Teilnahmebescheinigung bei der LKJ Thüringen ein. Ein Beispiel für eine Teilnahmebescheinigung findest du hier.

Praktikum/Hospitationen

Im Rahmen der Bildungstage kannst du die Möglichkeit nutzen, ein Praktikum oder eine Hospitation in einer anderen Einsatzstelle oder Einrichtung deiner Wahl zu machen. Dieses sollte 6 bis 8 Zeitstunden pro Tag umfassen. Im Anschluss an die Hospitation reichst du uns das entsprechende Hospitationsformular ein.

Abrechnung der Bildungstage

Wir bitten dich, deine Anreise möglichst kostengünstig und umweltschonend zu organisieren. Kosten für Bildungstage können nur innerhalb Thüringens und nur Fahrten vom bzw. zum Arbeits- oder Wohnort abgerechnet werden. Die Reisekosten musst du zunächst selber bezahlen und du kannst sie im Nachhinein bei der LKJ Thüringen mit Hilfe des Reisekostenformulars abrechnen.
Kläre bei Bildungstagen bitte im Vorfeld mit der LKJ Thüringen ab, ob eine Finanzierung möglich ist. 

Für die Abrechnung der Bildungstage benötigen wir im Original per Post:

  • das entsprechende Abrechnungsformular (abhängig vom Dienstformat)
  • den entsprechenden Zahlungsbeleg (Fahrkarte, Quittung, Kontoauszug, Rechnung mit Vermerk Zahlung erhalten)
  • eine Teilnahmebescheinigung (auch als Kopie möglich)

Die Belege sollen an das Formular oder an eine weiße DIN A4-Seite getackert werden. Bitte reiche die Abrechnung innerhalb von 2 Wochen nach dem Bildungstag ein.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss darauf geachtet werden, dass die kostengünstigste Variante in Anspruch genommen wird. Fahrten in der ersten Klasse können nicht abgerechnet werden. Bei der Nutzung von ICE/IC musst du darauf achten, dass sich eine wesentliche Zeitersparnis ergibt und die Entfernung mind. 50 km beträgt (Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit).

Für die Abrechnung müssen Originalbelege vorgelegt werden, d.h. ausgedruckte Tickets müssen abgestempelt werden. Originaltickets, die am Automaten oder Schalter gekauft wurden, sind auch ohne Stempel gültig. Handytickets müssen für die Abrechnung ausgedruckt werden. Freiwillige im FSJ und BFD dürfen nicht gemeinsam ein Zugticket nutzen, sondern müssen unterschiedliche Tickets verwenden.

Du kannst das Deutschlandticket nur dann abrechnen, wenn es die günstigste Fahrkarte darstellt. Das Deutschlandticket ist dann das günstigste Ticket, wenn die Hin- und Rückfahrt zusammen mehr als 49 Euro kosten würden.
Bei der Abrechnung des Deutschlandtickets musst du nachweisen, dass dieses Ticket die günstigste Fahrkarte ist. Dazu legst du deiner Abrechnung einen Screenshot bei, auf dem die regulären Kosten für die Hin- und Rückfahrt zu sehen sind. Beachte 
bitte außerdem, dass du uns eine Kopie deines 49-Euro-Tickets und Screenshots von bahn.de schicken musst, um nachzuweisen, dass in Summe das 49-Euro-Ticket die günstigste Reisemöglichkeit war. Außerdem musst du auch einen Zahlungsnachweis, z.B. einen Kontoauszug, beifügen, damit du nachweisen kannst, dass du das Ticket bezahlt hast. 

Fahrten mit dem Auto

Bei der Nutzung von privaten PKWs muss das KFZ-Kennzeichen angegeben werden. Abgerechnet werden 0,20 Ct pro Kilometer. Freiwillige im FSJ und BFD dürfen nicht auf dem gleichen Formular abgerechnet werden. Für Parktickets können maximal 10 Euro erstattet werden. Wenn du einen Bildungstag innerhalb deines Wohnorts absolvierst, bitten wir dich, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Verpflegungskosten

Kosten für Essen und unalkoholische Getränke kannst du in Höhe von maximal 14 € pro Tag abrechnen.


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