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Seminare

Seminare

Auf den Bildungsseminaren kannst du andere Freiwillige kennen lernen, dich über die Arbeit in der Einsatzstelle austauschen sowie neue Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben. Jedes Seminar widmet sich einem Thema und geht 5 bis 6 Tage.

Die ersten 2 Tage beinhalten eine Einführung zu dem Thema und werden von uns, der LKJ Thüringen, gestaltet. Es folgen 2 bis 3 Tage Workshops (z.B. Improvisationstheater, Fotografie, Planspiel, Debattierworkshop), in denen ihr das Thema der Woche weiter vertiefen könnt. Die Workshops orientieren sich an den Interessen der Freiwilligen und du kannst selbst wählen, an welchem Workshop du teilnehmen willst.

Freiwillige im BFD müssen zusätzlich an einem Seminar zur politischen Bildung in dem Bildungszentrum des Bundes in Sondershausen teilnehmen. Dieses Seminar wird von Referent*innen des BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) durchgeführt. Aufgrund der Teilnahme an diesem zusätzlichen Seminar können sich BFD-Freiwillige aussuchen, ob sie am digitalen Bildungsseminar der LKJ Thüringen teilnehmen wollen oder nicht.

  • Termine 2024/25 - Seminargruppe Chrissy

    Begleitung: Christina Walther
    Eisenach, Mühlhausen, Helbedündorf, Nordhausen, Meiningen, Volkenroda, Schmalkalden, Suhl, Zella-Mehlis, Steinbach-Hallenberg

  • Termine 2024/25 - Seminargruppe Eszter

    Begleitung: Eszter Dunkl
    Gotha, Erfurt, Arnstadt, Neudietendorf, Ilmenau, Sömmerda

  • Termine 2024/25 - Seminargruppe Franzi/Norman

    Begleitung: Franziska Meyer-Mulenga, Norman Hahn
    Jena, Eisenberg, Gera, Altenburg, Greiz, Bad Köstritz, Niederarnsdorf

  • Termine 2024/25 - Seminargruppe Kim

    Begleitung: Kim Treude
    Weimar, Saalfeld, Rudolstadt

  • Rückzahlung der entstandenen Kosten

    Wir bitten dich, deine Anreise möglichst kostengünstig und umweltschonend zu organisieren. Damit tust du was für die Umwelt und trägst deinen Teil dazu bei, dass wir weniger Geld für Reisekosten ausgeben und somit mehr Geld für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung haben.

    Für die Bildungsseminare können nur Fahrten innerhalb Thüringens und nur Fahrten vom bzw. zum Arbeits- oder Wohnort abgerechnet werden. Die Reisekosten musst du zunächst selber bezahlen und du kannst sie im Nachhinein bei der LKJ Thüringen mit Hilfe des Rückzahlungsformulars abrechnen. 

    Für die Abrechnung der Fahrtkosten benötigen wir im Original per Post:

    • das entsprechende Rückzahlungsformular (abhängig vom Dienstformat)
    • den entsprechenden Zahlungsbeleg (Fahrkarte, Quittung, Kontoauszug, Rechnung mit Vermerk "Zahlung erhalten")

    Die Belege sollen an das Formular oder an eine weiße DIN A4-Seite getackert werden. Bitte reiche die Abrechnung innerhalb von 2 Wochen nach dem Seminar ein.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss darauf geachtet werden, dass die kostengünstigste Variante in Anspruch genommen wird. Fahrten in der ersten Klasse können nicht abgerechnet werden. Bei der Nutzung von ICE/IC musst du darauf achten, dass sich eine wesentliche Zeitersparnis ergibt und die Entfernung mind. 50 km beträgt (Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit).

    Für die Abrechnung müssen Originalbelege vorgelegt werden, d.h. ausgedruckte Tickets müssen abgestempelt werden. Originaltickets, die am Automaten oder Schalter gekauft wurden, sind auch ohne Stempel gültig. Handytickets müssen für die Abrechnung ausgedruckt werden. Freiwillige im FSJ Kultur, FSJ Politik und BFD dürfen nicht gemeinsam ein Zugticket nutzen, sondern müssen unterschiedliche Tickets verwenden. Das heißt, dass Gruppentickets nur zusammen genutzt werden können, wenn alle Mitglieder der Gruppe einen BFD, alle Mitglieder ein FSJ Politik oder alle Mitglieder ein FSJ Kultur absolvieren. 

    Du kannst das Deutschlandticket nur dann abrechnen, wenn es die günstigste Fahrkarte darstellt. Das Deutschlandticket ist dann das günstigste Ticket, wenn die Hin- und Rückfahrt zusammen mehr als 58 Euro kosten würden. Eine anteilige Erstattung des Tickets ist nicht möglich.

    Bei der Abrechnung des Deutschlandtickets musst du nachweisen, dass dieses Ticket die günstigste Fahrkarte ist. Dazu legst du deiner Abrechnung einen Screenshot bei, auf dem die regulären Kosten für die Hin- und Rückfahrt zu sehen sind. Beachte bitte außerdem, dass du uns eine Kopie deines 58-Euro-Tickets und Screenshots von bahn.de schicken musst, um nachzuweisen, dass in Summe das 58-Euro-Ticket die günstigste Reisemöglichkeit war. Außerdem musst du auch einen Zahlungsnachweis, z.B. einen Kontoauszug, beifügen, damit du nachweisen kannst, dass du das Ticket bezahlt hast. 

    Fahrten mit dem Auto

    Bei der Nutzung von privaten PKWs muss das KFZ-Kennzeichen angegeben werden. Abgerechnet werden 0,20 Ct pro Kilometer. Freiwillige im FSJ Kultur, FSJ Politik und BFD müssen seperate Rückzahlungsformulare einreichen und dürfen nicht auf dem gleichen Formular abgerechnet werden.

  • Krankmeldung beim Seminar

    Solltest du am ersten Tag oder während eines Seminars krank sein oder krank werden, ist es wichtig, dass du das der LKJ Thüringen und der Einsatzstelle noch am selben Tag schriftlich mitteilst. Schreibe dazu eine E-Mail an Nicole Reichmann (n.reichmann[at]lkj-thueringen.de) und an deine Einsatzstelle und informiere beide, dass du nicht am Seminar teilnehmen wirst.

    Denke daran, dass du der LKJ Thüringen und der Einsatzstelle eine für jeden verpassten Seminartag eine Krankschreibung vorlegst. Zum Beispiel: Beginnt das Seminar an einem Sonntag, benötigst du auch für den Sonntag eine Krankschreibung.

  • Verhaltenskodex und Awareness

    Verhaltenskodex
    Im Freiwilligendienst und bei unseren Bildungsseminaren kommen ganz verschiedene Menschen mit
    unterschiedlichen Erfahrungen, Sichtweisen, Bedürfnissen und Meinungen zusammen. Als Grundlage unseres Miteinanders und unseres gemeinsamen Arbeitens haben wir einen Verhaltenskodex für die Seminare erstellt. Wir erwarten von allen Freiwilligen, dass sie den Verhaltenskodex unserer Bildungsseminare respektieren und einhalten. 

    Awareness - was ist das?
    Ist die bewusste Wahrnehmung der eigenen Umgebung und eine Form von „Achtsamkeit“. Bei Gruppenprozessen (Seminar, Teamarbeit) oder in Situationen, die von vielen unterschiedlichen Menschen zeitgleich erlebt werden (Konzert, Party, Demo), wird durch Awareness eine Atmosphäre geschaffen, in der sich alle Menschen, so wie sie sind, wohl fühlen. Awareness hilft also einerseits dabei, Ausschlüsse, Ungleichbehandlungen und Barriere zu erkennen und diese abzubauen. Andererseits können durch Awareness Konflikte und Probleme sensibel gelöst und Menschen, die eine diskriminierende oder verletzende Erfahrung machen mussten, unterstützt werden.

    Awareness ist:
    • eine antidiskriminierende Haltung
    • reflektierter, sensibler und selbstkritischer Umgang miteinander
    • Wertschätzung von Diversität, Empathie und Lernbereitschaft
    • das aktive Wahrnehmen von Bedürfnissen und Grenzen

    Für unsere Seminare möchten wir die Bildung von Awareness-Teams anregen:
    • die Mitarbeit ist freiwillig
    • es gibt kein vorgegebenes Ziel
    • das Team besteht für die Dauer des Seminars
    • es geht um Offenheit, Lernbereitschaft, Empathie, Zuhören und Beobachten können, Spannungen aushalten können, Wissen über Diskriminierungen


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Arbeit in der Einsatzstelle

Arbeit in der Einsatzstelle

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zur Arbeit in der Einsatzstelle zusammengefasst. Ausführliche und umfangreiche Informationen zum Freiwilligendienst nach Schlagwörtern sortiert findest du in der Übersicht Wichtig zu wissen!.

  • Alter - Freiwillige unter 18 Jahre

    Freiwilligendienste sind offen für alle Menschen unter 26 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben. Das sind in der Regel junge Menschen, die älter als 15 Jahre sind und zehn Jahre eine Schule besucht haben.
    Für Freiwillige unter 18 Jahren gelten teilweise besondere Arbeitsbedingungen. Diese haben wir in einem Leitfaden zusammengfasst.

  • Arbeitsbedingungen

    Jede*r Freiwillige sollte einen Arbeitsplatz in der Einsatzstelle besitzen. Dazu gehören alle notwendigen Materialien, wie zum Beispiel Telefon, PC etc. Niemand sollte den persönlichen Laptop oder das Handy für die Arbeit nutzen müssen.

  • Arbeitsunfall

    Wenn dir während der Arbeitszeit ein Unfall passiert, ist das ein Arbeitsunfall. Deine Einsatzstelle muss das Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls ausfüllen und der Unfallversicherung schicken. Ein Unfall auf dem Weg von und zur Einsatzsatzstelle und während der Bildungstage gilt auch als Arbeitsunfall.

  • Arbeitszeit

    Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind sogenannte Vollzeitdienste. Dabei wird generell von einer 40-Stunden-Woche und von 5 Arbeitstagen ausgegangen. Sollte in der Einrichtung der Standard für Vollzeit jedoch bei zum Beispiel 38 Stunden liegen, dürfen Freiwillige nicht schlechter gestellt sein.

    In jeder Einrichtung gibt es ein Zeiterfassungssystem (Papierform, Excel-Tabelle oder elektronische Systeme). Dein*e Mentor*in informiert dich darüber. Der Kultur, Bildungs und Politikbereich neigen zu flexiblen Arbeitszeiten und projektbezogenen Überstunden. Auch wenn die Kolleg*innen vor Ort nicht zu sehr darauf achten, solltest du deine Zeiten dokumentieren und für Ausgleich sorgen.

  • Aufgaben

    Grundsätzlich leisten Freiwillige nach dem Gesetz (JFDG/BFDG) Hilfstätigkeiten. Das bedeutet, dass es eine Abgrenzung zu den Aufgaben und auch zu den Verantwortungen der hauptamtlichen Kolleg*innen gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Freiwillige nur in weniger wichtigen Bereichen eingesetzt werden, also Kaffee kochen, Botengänge etc. In erster Linie hast du dich für einen Freiwilligendienst entschieden, bei dem gesellschaftliches Engagement im Mittelpunkt steht. Gemeinsam mit deinem*r Mentor*in legst du fest, welche Aufgaben zu deinem Verantwortungsbereich gehören.

  • Betreuung durch die LKJ Thüringen

    Einmal im Jahr kommen wir zu dir in die Einrichtung. Im Rahmen unserer Einsatzstellenbesuche machen wir uns vor Ort ein Bild von deiner Arbeit und sprechen über deine Aufgaben und deine Erfahrungen.

    Natürlich kannst du auch immer bei der LKJ Thüringen anrufen oder vorbeikommen, wenn dich etwas bedrückt oder du Konflikte in der Einsatzstelle hast, die du nicht mit deinem*r Mentor*in besprechen willst.

  • Einarbeitung

    Der Freiwilligendienst beginnt mit dem Willkommen heißen und dem Einarbeiten. Beim Einarbeiten werden dir die Aufgaben und Abläufe in der Einsatzstelle erklärt. Als Orientierung für Einsatzstellen haben wir eine Checkliste für die Einarbeitungsphase erstellt, auf der alle wichtigen Punkte für die ersten Tage und Wochen zu finden sind und abgehakt werden können. Dein*e Mentor*in sollte diese Checkliste mit dir innerhalb der ersten Wochen durchgehen.

    Unsere Checkliste für die Vertiefungsphase kann Einsatzstellen dabei unterstützen, auch nach der Hälfte des Freiwilligendienstes alle wichtigen organisatorischen und pädagogischen Aufgaben im Blick zu behalten.

  • Erfahrungsbericht

    Mit dem Erfahrungsbericht möchten wir einen Eindruck erhalten, was du während deines Freiwilligendienstes bislang erlebt und gelernt hast. Gleichzeitig möchten wir dich dazu anstoßen, deine Erfahrungen auszuwerten und deine weiteren Ziele bis zum Ende des Jahres zu formulieren. Die LKJ Thüringen stellt dir einen Leitfaden für den Erfahrungsbericht im FSJ/BFD Kultur und FSJ/BFD Politik zur Verfügung.

  • Krankmeldung

    Erkrankt im Arbeitsalltag

    Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kannst, musst du unverzüglich deiner Einsatzstelle telefonisch oder per E-Mail Bescheid sagen.

    Spätestens am vierten Arbeitstag deiner Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit musst du dich krank schreiben lassen. Die Dauer der Krankschreibung muss der LKJ Thüringen und der Einsatzstelle noch am selben Tag schriftlich mitgeteilt werden. Schreibe dazu eine E-Mail an Nicole Reichmann (n.reichmann[at]lkj-thueringen.de) und deiner Einsatzstelle! Unsere Buchhaltung kann die Krankschreiben digital abrufen und ansehen.

    Es kann sein, dass in deiner Einsatzstelle andere Regeln gelten. Die Richtlinie der Einsatzstelle hat in diesem Fall Vorrang vor der Richtlinie der LKJ Thüringen. Zum Beispiel: Wenn Mitarbeitende der Einsatzstelle schon ab dem 1. Tag eine Krankschreibung vorlegen müssen, müssen Freiwillige dies auch tun.

    Erkrankt beim Seminar

    Solltest du am ersten Tag oder während eines Seminars krank sein oder krank werden, ist es wichtig, dass du das der LKJ Thüringen und der Einsatzstelle noch am selben Tag schriftlich mitteilst. Schreibe dazu eine E-Mail an Nicole Reichmann (n.reichmann[at]lkj-thueringen.de) und an deine Einsatzstelle und informiere beide, dass du nicht am Seminar teilnehmen wirst.

    Denke daran, dass du der LKJ Thüringen und der Einsatzstelle eine für jeden verpassten Seminartag eine Krankschreibung vorlegst. Zum Beispiel: Beginnt das Seminar an einem Sonntag, benötigst du auch für den Sonntag eine Krankschreibung.

  • Kündigung

    Du kannst deinen Freiwilligendienst vorzeitig beenden, indem du eine schriftliche Kündigung an die LKJ Thüringen und deine Einsatzstelle schickst.

    Bei einer regulären Kündigung beendest du deinen Freiwilligendienst am letzten Tag eines Monats, z.B. 31.07. Der Brief mit deinem Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag des vorherigen Monats bei uns sein. Zum Beispiel: Wenn du zum 31.07. kündigen willst, muss deine Kündigung spätestens am 30.06. bei uns sein. Beachte dabei, dass dein Brief ein paar Tage unterwegs ist, bis er bei uns ankommt. Du musst keine Gründe für deine Entscheidung angeben. Gib auch deiner Einsatzstelle ein Exemplar deiner Kündigung.

    Wenn du deinen Dienst so schnell wie möglich beenden willst, kannst du das jederzeit tun. Das heißt: fristlose Kündigung. Wenn du eine fristlose Kündigung schreibst, musst du einen Grund für die Kündigung angeben, z.B. persönliche Gründe, hohe Unzufriedenheit in der Einsatzstelle etc. Gib auch deiner Einsatzstelle ein Exemplar deiner Kündigung.

  • Mentor*innen

    In jeder Einsatzstelle gibt es eine Person, die für deine fachliche Anleitung und Unterstützung verantwortlich ist. Die oder der sogenannte Mentorin oder Mentor führt in den ersten Tagen ein Einführungsgespräch mit dir, um mit dir gemeinsam die Erwartungen an das Jahr abzugleichen und über persönliche Ziele zu sprechen. Auch die Zeit nach dem Freiwilligendienst, also die berufliche Orientierung, wird immer wieder Thema sein. Dein*e Mentor*in ist deine Ansprechperson vor Ort, die mit dir Aufgaben bespricht und auswertet, die aber auch ansprechbar ist, wenn du Schwierigkeiten oder Probleme hast.

  • Nebentätigkeit

    Freiwillige können während des Freiwilligendienstes noch eine Nebentätigkeit ausführen. Bevor Freiwillige noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen und das entsprechende Formular zur Nebentätigkeit ausfüllen.

    Außerdem darf es max. eine 538 €-Beschäftigung sein, also einen sog. Minijob. Da der Freiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, musst du Steuern bezahlen, wenn du mehr als 538 € im Monat dazu verdienst. Zu beachten ist außerdem die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit von 48 Wochenstunden. Bei minderjährigen Freiwilligen beträgt die maximale Arbeitszeit 40 Wochenstunden.

  • Qualitätskonzept

    Die Qualität in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung beruht vor allem auf dem Qualitätskonzept des Trägerverbunds (Rahmenkonzeption und Qualitätsstandards), das innerhalb des Trägerverbunds erarbeitet wurde und verabschiedet ist.
    Mit dem
    pädagogischen Rahmenkonzept werden die pädagogischen Ziele für Freiwillige, Einsatzstellen und Träger transparent und die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbindlich. Ergänzend zu dem Rahmenkonzept wurden Qualitätsstandards für Einsatzstellen sowie Qualitätsstandards für Träger entwickelt.
    Unser Leitbild spiegelt unsere Haltung wider und bildet die Grundlage die Ausgestaltung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung.

  • Reflexionsgespräche

    Als Reflexionsgespräche werden im Freiwilligendienst Gespräche verstanden, in denen sich die Mentor*innen mit ihren Freiwilligen über ihre Zufriedenheit, Interessen und Ziele austauschen. Während des Freiwilligendienstes bietet sich ein Reflexionsgespräch zu Beginn, in der Mitte und zum Abschluss des Dienstes an.
    In diesem Zusammenhang haben wir einen Fragenkatalog für Freiwillige zur Vorbereitung auf ein Reflexionsgespräch erarbeitet, der gern verwendet werden kann.

  • Schweigepflicht und Datenschutz

    Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass du über interne Angelegenheiten der Einsatzstelle strengstes Stillschweigen bewahren musst. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach dem Freiwilligendienst. Bei nicht Einhaltung können dir auch als Freiwillige*r rechtliche Konsequenzen drohen.

  • Taschengeld

    Alle Freiwilligen im FSJ/BFD Kultur und FSJ/BFD Politik in Thüringen erhalten ein Taschengeld in Höhe von 350 € monatlich. Die LKJ Thüringen überweist das Taschengeld grundsätzlich zum Ende des laufenden Monats. Die LKJ kümmert sich auch um die Sozialversicherungsleistungen, also Kranken- Sozial- und Arbeitslosenversicherung.

  • Überstunden

    Überstunden werden nicht bezahlt. Bei Überstunden bekommst du freie Stunden an anderen Tagen. Das heißt Freizeitausgleich.

  • Urlaub

    Vertraglich stehen dir bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst 30 Urlaubstage zu, berechnet auf eine 5-Tage-Woche. Der Urlaub wird in der Einsatzstelle beantragt. Während der Seminare kannst du keinen Urlaub nehmen.

  • Wochenend-Dienst

    Du darfst auch am Wochenende in der Einsatzstelle mitarbeiten, wenn es in der Einsatzstelle üblich ist, Wochenend-Dienst zu haben. Wichtig ist, dass du alle 14 Tage ein freies Wochenende haben sollst. Für den Wochenend-Dienst bekommen Freiwillige kein extra Geld.

  • Zielvereinbarung

    Im ersten Monat des Freiwilligendienstes soll ein erstes Reflexionsgespräch mit deiner*m Mentor*in stattfinden, das klärt, welche Aufgabenbereiche und Tätigkeiten du übernimmst, an welchen Bildungstagen du Interesse hättest, ob du ein eigenes Projekt durchführen möchtest und wie die Einsatzstelle dich dabei unterstützen kann. Wichtig ist es, dass dabei deine Interessen, Wünsche und Erwartungen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse des ersten Reflexionsgespräches werden in der persönlichen Zielvereinbarung festgehalten. Diese schickt ihr dann unterschrieben an die LKJ Thüringen.


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Personaldaten

Personaldaten

Zum Eintritt in deinen Freiwilligendienst benötigen wir einige Personaldaten, um dich bei der Krankenkasse und unserem Lohnbüro anzumelden.

Formular Personaldaten

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1

Einsicht in die Unterlagen haben die Geschäftsführung, die Lohnbuchhaltung, Carol Bender (Referentin für Öffentlichkeitsarbeit) und Nicole Reichmann (Verwaltung Freiwilligendienste).

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch europäische oder nationale Gesetzgebung in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen die Verantwortlichen unterliegen, vorgesehen wurde. Eine Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Du hast das Recht, dich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
Wenn du Fragen zum Datenschutz hast, schreib bitte eine E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten:
Mail: datenschutzbeauftragter[at]lkj-thueringen.de
Tel.: 0361-349480366

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Beratung

Hast du Fragen? Wir beraten dich gern!

LKJ Thüringen e.V.

Team Freiwilligendienste Kultur und Bildung
Anger 10
99084 Erfurt

Telefon: 0361-66382221
Mobil: 0173-7902911
Mail: freiwilligendienste[at]lkj-thueringen.de

Wir beraten auch über den Messenger Whatsapp. 
Die Nummer für den Messengerdienst ist 0173-7902911.

Beratungszeiten:

Montag: 12:30 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:30 Uhr

Beratung durch die Koordinierungsstelle "Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten"

Die Koordinierungsstelle "Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten" berät Freiwillige, die Fragen zu den Themen Teilhabe, Diversität und Inklusion haben. Beratungen können telefonisch, per Video (Zoom) oder per Mail erfolgen und sind für alle Ratsuchenden kostenlos.

  • Wann: mittwochs, 14:00 - 17:00 Uhr
  • Wie: telefonisch (030 24636-457) oder per Mail (inklusion[at]paritaet.org)

Gerne können Beratungstermine auch außerhalb der Sprechstunde vereinbart werden!

Beratungsstellen in Thüringen

Wir haben für unsere Freiwilligen eine Liste mit Beratungsstellen in Thüringen zusammengestellt (Stand 05.05.2023). Es gibt Beratungsstellen in unterschiedlichen Städten in Thüringen. Einige Stellen spezialisieren sich auf bestimmte Diskriminierungsformen, andere Stellen bieten eine allgemeine Beratung in Diskriminierungsfällen an.


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Gut zu wissen!

Gut zu wissen!

Von Arbeitgeber bis Zertifikat: In der Übersicht Wichtig zu wissen! findest du alle wichtigen Informationen zum Freiwilligendienst nach Schlagwörtern sortiert.

  • Fachhochschulreife

    Der Freiwilligendienst kann für die Fachhochschulreife anerkannt werden. Er gilt dann als „praktischer Teil“. Ob das geht, musst du mit deiner Schule klären, bevor du dich für den Freiwilligendienst anmeldest. Jedes Bundesland hat dafür andere Regeln. In Sachsen und Bayern wird der Freiwilligendienst nicht als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt.

    Meistens gilt für die Anerkennung:

    • Du musst den theoretischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen haben.
    • Du musst den Freiwilligendienst zusammenhängend über 12 Monate und in Vollzeit machen.
    • Oft müssen die Tätigkeiten inhaltlich passen.
    • Der Freiwilligendienst kann ich verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
  • Sozialversicherung

    Alle Freiwilligen müssen sozialversichert werden. Das bedeutet, dass du während der Zeit deines Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert bist. Die Versicherungsbeiträge werden von der LKJ Thüringen bezahlt. Deshalb müssen Freiwillige uns ihre Sozialversicherungsnummer mitteilen.
    Die Sozialversicherungsnummer erfährst du von deiner Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.

  • Krankenversicherung

    Als Freiwillige*r musst du laut Gesetz Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Du darfst also nicht in einer privaten Krankenversicherung sein. Außerdem müssen sich Freiwillige selbst versichern: Sie dürfen nicht in einer Familienversicherung über die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten versichert sein.
    Nach dem Ende des Freiwilligendienstes kannst du wieder in die Familienversicherung oder in eine private Krankenversicherung zurück. Das solltest du aber vor dem Freiwilligendienst mit der Versicherung besprechen.
    Wenn ein Freiwilligendienst länger als 6 Monate dauert, können Freiwillige nach ihrem 25. Geburtstag länger in der Familienversicherung bleiben. Und zwar genau so viele Monate, wie der Freiwilligendienst gedauert hat. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst ist das dann ein Jahr länger als bei Menschen, die keinen Freiwilligendienst gemacht haben. Das ist auch für beihilfefähige Kinder von Beamt*innen so.

  • Sozialleistungen

    Für viele Freiwillige reicht das Taschengeld nicht zum Leben. Freiwillige können aber sogenannte „Sozialleistungen“ beantragen. Das ist Geld, das der Staat auszahlt.

    In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen zusammengestellt: Wohngeld während des Freiwilligendienstes, Bürgergeld, Kindergeld, Waisen- und Halbwaisenrente, Elterlicher Unterhalt, Arbeitslosengeld I (nach dem Freiwilligendienst).

    Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du einen Freiwilligendienst machen. Das Bürgergeld wird in der Regel abhängig von den Einkünften der Eltern gezahlt. Das Taschengeld wird für Freiwillige unter 25 Jahren nicht als Einkommen angerechnet. Somit wirkt sich das Taschengeld nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus.

  • Wohnsitz in Thüringen

    Wenn du ein FSJ Kultur in Thüringen machen willst, ist es wichtig, dass auch dein Wohnsitz während des Freiwilligendienstes in Thüringen ist. Das heißt, dass du in dieser Zeit mit deiner Adresse bei einem Meldeamt in Thüringen gemeldet sein musst.
    Wenn du in der Nähe der Grenze zu Thüringen wohnst und nicht umziehen willst, können wir eine Ausnahme für dich beantragen. Die Ausnahme muss beantragt werden, bevor du deinen Vertrag unterschreibst. Bitte kontaktiere uns, wenn wir eine Ausnahme für dich beantragen sollen.

  • Wochen- und Monatskarten für den Öffentlichen Nahverkehr

    Freiwillige können bei einigen Verkehrsbetrieben des Öffentlichen Nahverkehrs die gleichen Vergünstigungen wie Schüler*innen und Auszubildende erhalten. Es besteht allerdings kein Recht auf Vergünstigungen. Um ein günstigeres Ticket zu bekommen, musst du beim Kauf dieses Tickets deinen Freiwilligenausweis vorzeigen.

  • Deutschlandticket

    Ab 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket. Es kostet 58 Euro pro Monat und du kannst damit deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen (Regionalzug, Bus, Straßenbahn). Das Ticket wird als Abonnement (kurz: Abo) verkauft, das heißt, es wird jeden Monat automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird. Du kannst das Ticket immer bis zum 10. des Vormonats kündigen. Es ist auch möglich, das Abo pausieren zu lassen und damit das Ticket für einen Monat oder mehrere Monate nicht zu bezahlen.  

  • Qualität im Freiwilligendienst Kultur und Bildung

    Alle Träger der Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Deutschland haben gemeinsame Qualitätsstandards entwickelt, um das Profil der Freiwilligendienste zu schärfen und einheitlich zu gestalten. Unter aktiver Beteiligung von Einsatzstellen und Freiwilligen entwickelten die Träger 2013 ein gemeinsames Qualitätskonzept, das fortwährend weiterentwickelt wird.
    Mit dem pädagogischen Rahmenkonzept werden die pädagogischen Ziele für Freiwillige, Einsatzstellen und Träger transparent und die Zusammenarbeit aller Beteilligten verbindlich. Ergänzend zu dem Rahmenkonzept wurden Qualitätsstandards für Einsatzstellen sowie Qualitätsstandards für Träger entwickelt.
    Unser Leitbild spiegelt unsere Haltung wider und bildet die Grundlage die Ausgestaltung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung.

  • Gesetze

    Die gesetzlichen Grundlagen der Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind das Jugendfreiwilligendienstgesetz (FSJ Kultur und FSJ Politik) sowie das Bundesfreiwilligendienstegesetz (BFD Kultur und Bildung).


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